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   VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07   

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https://dejure.org/2009,18796
VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07 (https://dejure.org/2009,18796)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01.10.2009 - 9 K 24/07 (https://dejure.org/2009,18796)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 9 K 24/07 (https://dejure.org/2009,18796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber dem Träger der Insolvenzsicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber dem Träger der Insolvenzsicherung; Sinn und Zweck von § 11 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG); Erlass eines Verwaltungsaktes über die in § 11 Abs. 1 S. 2 BetrAVG geregelten Auskunftspflichten; Umfang ...

  • slpm.de PDF

    Gesetzliche Auskunftspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 2604
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

    Auszug aus VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung zu § 11 Abs. 2 BetrAVG entschieden, dass der Beklagte berechtigt ist, die dort geregelten Handlungspflichten durch Verwaltungsakt zu konkretisieren (BVerwG, Urt. v. 22.11.1994 - Az. 1 C 22/92 -, zitiert nach juris, BVerwGE 97, 117 ff.).

    Zu diesem Argument hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zu § 11 Abs. 2 BetrAVG ausgeführt, dass auch in § 10 Abs. 4 BetrAVG eine Befugnis des Beklagten zum Erlass von Verwaltungsakten nicht begründe, sondern vielmehr vorausgesetzt werde und dort nur Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung getroffen würden (BVerwG, Urt. v. 22.11.1994 - Az. 1 C 22/92 -, zitiert nach juris, Rn. 22).

    Vielmehr erscheint es systemgerecht und praxisnah, dem Beklagten zu dem oben genannten Zweck ein Handeln durch Verwaltungsakt als dem typischen Mittel des Verwaltungshandelns zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.1994 - Az. 1 C 22/92 -, zitiert nach juris, Rn. 23).

    § 11 Abs. 1 S. 2 BetrAVG begründet vor diesem Hintergrund nicht allein eine materielle Auskunftspflicht, sondern gleichfalls die Befugnis des Beklagten, diese durch Verwaltungsakt durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.1994 - Az. 1 C 22/92 -, zitiert nach juris, Rn. 21, zu § 11 Abs. 2 BetrAVG).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07
    Darüber hinaus hat der Gesetzgeber organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - Az. 1 BvR 209/83 -, zitiert nach juris, Rn. 151).
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 25.91

    Gewerbe - Ferienwohnungsvermietung - Definition

    Auszug aus VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07
    Ausreichend ist, dass sich eine solche Befugnis im Wege der Auslegung ermitteln lässt (BVerwG, Urt. v. 22.10.1991 - Az. 1 C 1/91 -, zitiert nach juris, Rn. 9, für feststellende Verwaltungsakte; BVerwG, Urt. v. 26.01.1993 - Az. 1 C 25/91 -, zitiert nach juris, Rn. 15, für Verwaltungsakte, die eine Handlungspflicht auferlegen).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07
    Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 04.12.2008 - Az. 2 BvR 1043/08 -, zitiert nach juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.2003 - 1 BvR 2312/97

    Zur Verpflichtung, die Beförderung von Auslandspost zu unterlassen

    Auszug aus VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07
    Denn bloße Umsatz- und Gewinnchancen, Hoffnungen, Erwartungen und Aussichten fallen nach ständiger bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht in den sachlichen Schutzbereich der Eigentumsfreiheit, unabhängig davon, ob das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb den Schutz dieses Grundrechts genießt (m.w.N. BVerfG, Beschl. v. 16.12.2003 - Az. 1 BvR 2312/97 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    Auszug aus VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07
    Ausreichend ist, dass sich eine solche Befugnis im Wege der Auslegung ermitteln lässt (BVerwG, Urt. v. 22.10.1991 - Az. 1 C 1/91 -, zitiert nach juris, Rn. 9, für feststellende Verwaltungsakte; BVerwG, Urt. v. 26.01.1993 - Az. 1 C 25/91 -, zitiert nach juris, Rn. 15, für Verwaltungsakte, die eine Handlungspflicht auferlegen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1994 - 10 A 1753/91

    Betreiber eines Camping- und Wochenendplatzes; Auswahlentscheidung;

    Auszug aus VG Hamburg, 01.10.2009 - 9 K 24/07
    Vielmehr darf die Verwaltung nach den konkreten Umständen auch anlassbezogen vorgehen und sich (zunächst) auf Einzelfälle beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. OVG Münster, NVwZ-RR 1995, 635, 636).
  • VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11

    Beitrag für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge

    Dies ist nicht geschehen (VG Hamburg, Urteil vom 1. Oktober 2009 - 9 K 24/07 - juris, Rn. 18-20, bestätigt durch: HambOVG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 4 Bf 352/09.Z - juris).
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